Subject: Re: [BoundaryPoint] Jungholz
Date: Sep 15, 2001 @ 06:03
Author: Brendan Whyte ("Brendan Whyte" <brwhyte@...>)
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Excellent work!
Jungholz is a point by definition in the treaty then!!! Confirmation!!!

Art XXXII
Un die Vollendung und Sanctionirung des Vermarkungs-Operates der dritten
Graenzsection noch im Laufe des Jahres 1844 Moeglich zu machen, werden sich
die beiden hohen Regierungen spaetestens bis Ende Juli heurigen Jahres
darueber vereinigen, ob und unterwelchen naeheren Bestimmungen sie das in
Laufe der Verhandlungen ueber die dritte Graenzsection in Anregung gekommene
Gebietstausch-Project, wornach zur Erzielung einer naturgemaessen Vermarkung
und Auscheidung des beiderseitigen Staatsgebietes von Seite Oesterreichs der
Gemeindebezirk von Jungholz, dann der ganz in das baierische Gebiet
eingreifende District Broeger an Baiern abgetreten, und dagegen von Seite
Baierns der in der Beilage W. II des Conferenze-Protokolles angedeutete
Theil von dem Bezirke Rohrmoos in den baierischen Steuerdistricten
Balderschwang und Tiefenbach an Oesterreich ueberlassen werden soll,
realisiren oder ob sie davon Umgang nehmen wollen.
Dieses Gebietstausch-Project soll uebrigens als ein von demeigentlichen
Graenzregulirungs-Geschaefte und der nunmehr bereits bewirkten Ausgleichung
der bisher bestandenen Differenzen voellig gesonderter und nur auf die
Vermarkung der dritten Graenzsection einflussnehmender Gegenstand betrachtet
undbehandelt werden; die beiden hohen Regierungen verpflichten sich jedoch,
inzwischen in den oben bezeichneten Tausch-Objecten keinerlei Veraenderungen
oder Werthsverminderungen vorunehmen, oder vornehmen zu lassen.

In art.XV before, what does "lit." stand for? the phrase was Plane Beilage
lit. A.II ..." meaning sometihng to do with "article 2" of the conference
protocols


Then
"Ergaenzungs-Vertrag vom 16 December 1850, zum Graenzberichtigungs-Vertrage
zwischen [Austria & Bavaria] ddo. Muenchen den 30 Jaenner 1844, ueber die
Landsgraenze der gefuersteten Grafschaft Tirol mit Voralberg einerseits und
des Koenigreiches Baiern andererseits vom Scheibelberge bis zum Bodensee.
Art III. Der in den Artikeln XV, XVI und XXXII angedeutete Gebeitstausch um
den oesterreichischen Bezirk der Gemeinde Jungholz nebst dem Districte
Broeger gegen einen Theil des baierischen Bezirkes Rohrmoos ist beiderseits
aufgegeben.

Then I have just discovered the next 6 pages of the treaty also refer to
Jungholz, so I will scan it, rather than type it letter by letter, as I
don't read German!

BW




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